Erklärung zur Barrierefreiheit

Statt beschränken.Stadt bereichern

Die Landeshauptstadt Mainz arbeitet seit 2014 kontinuierlich daran, ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot Mainz.de, sowie das Job-Portal „Machdeins-Machmainz.de“ nicht jedoch für verlinkte oder per iFrame oder Code eingebettete Angebote und Dienste.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Landeshauptstadt Mainz ist bemüht, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) vollständig zu erfüllen. Die Website machdeins-machmainz.de ist überwiegend mit den aktuellen Richtlinen zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar.

Der HTML-Code wird vom dem für Mainz.de eingesetzten Content Management System  entsprechend den Regeln für barrierefreies Webdesign (BITV 2.0) angefertigt. Der Frontendcode (HTML und CSS) wird nach den Vorgaben des W3C validiert. Spezielle, eigene Funktionen zur Veränderung der Schriftgröße und ein spezieller Kontrastmodus werden nicht umgesetzt, da diese Funktionen bereits von Browsern oder individuellen Hilfsmitteln bereitgestellt werden.

Da die Website machdeins-machmainz.de erst im März 2024 neu veröffentlicht wurde, hat noch kein BIK BITV- bzw. WCAG-Test stattgefunden. Dieser ist aber für das Jahr 2024 geplant.

Barrierefreiheit in der Sprache und in Texten

Die Landeshauptstadt Mainz möchte, dass machdeins-machmainz.de von allen genutzt werden kann.

Wir bemühen uns daher auch in unseren alltäglichen Abläufen um Barrierefreiheit. Barrierefreiheit ist fester Bestandteil in Leitfäden und Schulungen für dezentrale Bearbeiterinnen und Bearbeiter von Fachseiten im Content Management System. Dies betrifft zum Beispiel: allgemein verständliche Sprache, übersichtliche Textstrukturen, der sachgerechte Einsatz von Tabellen, die gewissenhafte Verwendung von CMS-Funktionen für die korrekte Auszeichnung von Links und Abkürzungen mit entsprechenden HTML-Tags, die technisch obligatorische Auszeichnung von Bildern und Grafiken mit Alternativtext, sprechende Dateinamen u.v.m.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten ihr Wissen über Barrierefreiheit auf dem neuesten Stand und passen es bei Bedarf an.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU)  2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente
  • Videos
  • Audio-Dateien
  • Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache

Die Landeshauptstadt Mainz arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.3.2024 erstellt. Diese Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung. Ein Prüfbericht durch Dritte ist für 2024 geplant.

Feedback und Kontaktangaben

Bei Fragen oder Vorschlägen zur Barrierefreiheit von „machdeins-machmainz.de“ wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung der Landeshauptstadt Mainz: recruiting@stadt.mainz.de.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf Mainz.de machen möchten, schreiben Sie uns unter den genannten Kontaktmöglichkeiten. Wenn Sie darüber hinaus ein Durchsetzungsverfahren anstrengen möchten, finden Sie hier die zuständige Stelle:

Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz sowie Beschreibung des Durchsetzungsverfahrens

Link: https://inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragte-landesteilhabebeirat/durchsetzungsstelle/

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